Dienstleistung

Pflegepersonal

Unsere Fachleute und unser Pflegepersonal arbeiten nach optimierten und aktualisierten Richtlinien; sie sind alle spezifisch ausgebildet und geschult und die Weiterbildung wird von ihnen regelmäßig besucht, sodass die Bedürfnisse unserer Patienten in einer individualisierten und professionellen Art und Weise erfüllt werden.

Für unsere Spitex ist die Qualität und Kontinuität der Pflege wesentlich. Wir garantieren in der Regel, dass die betreute Person von der gleichen Pflegeperson verfolgt wird, das ermöglicht einer Beziehung des gegenseitigen Vertrauens.

Dienstleistungspreise nach KVG
Leistungen nach KVG
Massnahmen der Abklärung, Beratung und Koordination (KLV Art. 7.2.a)

• Abklärung des Pflegebedarfs und des Umfeldes des Patienten oder der Patientin und Planung der notwendigen Massnahmen zusammen mit dem Arzt oder der Ärztin und dem Patienten oder der Patientin,
• Beratung des Patienten oder der Patientin sowie gegebenenfalls der nichtberuflich an der Krankenpflege Mitwirkenden bei der Durchführung der Krankenpflege, insbesondere im Umgang mit Krankheitssymptomen, bei der Einnahme von Medikamenten oder beim Gebrauch medizinischer Geräte, und Vornahme der notwendigen Kontrollen,
• Koordination der Massnahmen sowie Vorkehrungen im Hinblick auf Komplikationen in komplexen und instabilen Pflegesituationen durch spezialisierte Pflegefachpersonen;

Massnahmen der Untersuchung und der Behandlung (KLV Art. 7.2.b)

• Messung der Vitalzeichen (Puls, Blutdruck, Temperatur, Atem, Gewicht),
• Einfache Bestimmung des Zuckers in Blut und Urin,
• Entnahme von Untersuchungsmaterial zu Laborzwecken,
• Massnahmen zur Atemtherapie (wie O2-Verabreichung, Inhalation, einfache Atemübungen, Absaugen),
• Einführen von Sonden oder Kathetern und die damit verbundenen pflegerischen Massnahmen,
• Massnahmen bei Hämo- oder Peritonealdialyse,
• Vorbereitung und Verabreichung von Medikamenten sowie Dokumentation der damit verbundenen Tätigkeiten,
• enterale oder parenterale Verabreichung von Nährlösungen,
• Massnahmen zur Überwachung von Infusionen, Transfusionen und Geräten, die der Behandlung oder der Kontrolle und Erhaltung von vitalen Funktionen dienen,
• Spülen, Reinigen und Versorgen von Wunden (inkl. Dekubitus- und Ulcus-cruris-Pflege) und von Körperhöhlen (inkl. Stoma- und Tracheostomiepflege) sowie Fusspflege bei Diabetikern,
• pflegerische Massnahmen bei Störungen der Blasen- oder Darmentleerung, inkl. Rehabilitationsgymnastik bei Inkontinenz,
• Hilfe bei Medizinal-Teil- oder -Vollbädern; Anwendung von Wickeln, Packungen und Fangopackungen,
• pflegerische Massnahmen zur Umsetzung der ärztlichen Therapie im Alltag, wie Einüben von Bewältigungsstrategien und Anleitung im Umgang mit Aggression, Angst, Wahnvorstellungen,
• Unterstützung für psychisch kranke Personen in Krisensituationen, insbesondere zur Vermeidung von akuter Selbst- oder Fremdgefährdung;

Massnahmen der Grundpflege (KLV Art. 7.2.c)

• Allgemeine Grundpflege bei Patienten oder Patientinnen, welche die Tätigkeiten nicht selber ausführen können, wie Beine einbinden, Kompressionsstrümpfe anlegen; Betten, Lagern; Bewegungsübungen, Mobilisieren; Dekubitusprophylaxe, Massnahmen zur Verhütung oder Behebung von behandlungsbedingten Schädigungen der Haut; Hilfe bei der Mund- und Körperpflege, beim An- und Auskleiden, beim Essen und Trinken,
• Massnahmen zur Überwachung und Unterstützung psychisch kranker Personen in der grundlegenden Alltagsbewältigung, wie: Erarbeitung und Einübung einer angepassten Tagesstruktur, zielgerichtetes Training zur Gestaltung und Förderung sozialer Kontakte, Unterstützung beim Einsatz von Orientierungshilfen und Sicherheitsmassnahmen

Hygienische Pflege

• Teilkörperhygiene
• Gesamtkörperhygiene
• Körperpflege, Hilfe beim Baden oder Duschen
• Warme und kalte Wickel
• Hautpflege
• Nagelpflege
• Pflege von Mund, Mundhöhle und Nase
• Pflege von Augen und Ohren
• Haarpflege
• Hilfe beim An- und Auszuziehen

Ernährungspflege

• Ernährung Vorbereitung
• Zubereitung von Speisen und Mahlzeiten zu Hause
• Kontrolle der Flüssigkeitsaufnahme
• Ernährung über SNG oder PEG-Sonde
• Kontrolle über diätetische Regime
• Glykämische und therapeutische Kontrolle
• Kontrolle, Richten und Verabreichung von Therapien. Arzneimittel (täglich oder wöchentlich)

Elimination Pflege

• Blasenkontrolle und Stuhlbeseitigung
• Entnahmen für Urinkontrolle und Uricult
• Blasenkathetern setzen und verwalten
• Kontrolle der Flüssigkeitsaufnahme
• Einläufe Verwaltung

Mobilisierung Pflege

• Hilfe beim Aufstehen
• Hilfe beim Bettlägerigkeit
• Hilfe beim Sitzen und/oder Heben aus dem Rollstuhl
• Mobilisierung des Patienten
• Anti-Thrombose-Prophylaxe
• Anti-Dekubitus-Prophylaxe
• Prophylaxe gegen Kontrakturen
• Maßnahmen um die Sicherheit des Patienten zu gewährleisten
• Sturzprävention
• Hilfe mit Bewegungshilfsmittel
• Unterstützung und Betreuung
• Bewegungsübungen
• Bandagieren der unteren Gliedmaßen
• Helastische Strümpfe Anlegen/Anziehen
• Unterstützung bei der Verwendung von Prothesen und anderen Hilfsmitteln
• Patiententransport mit Rollstuhl

Atmung Pflege

• Positionierung, um die Atmung zu erleichtern
• Unterstützung für die Atmung (Inhalation)
• Verlegung und Verabreichung von Sauerstoff
• Förderung des Abhustens
• Patientenversorgung bei Tracheotomie

Uebrige Dienstleistungen

• Venöser Probenentnahme, Blutproben und andere verschiedene Entnahmen (Urinsammeln usw.)
• Injektionen s.c. / i.m. und Infusionen
• Einführen und Verwaltung von venöser Kathetern
• Management für intravenöse Verabreichung von Medikamenten (s.c. / i.m.)
• Anwendung und Verwaltung von Infusionen
• Exekution von Bluttransfusionen und entsprechende Kontrolle
• Pflege und Behandlung von einfachen, komplexe und / oder chronische Wunden
• Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt
• Ernährung Verabreichung parenteral Stoma Versorgung
• Schmerz Behandlung und Bekämpfung
• Unterstützung in Krisensituationen
• Begleitung zu den sterbenden Patienten
• Management von medizinischer Material
• Aufklärung und Prävention
• Entsorgung von gefährlichen Abfällen

Zusätzliche nicht KVG Dienstleistungen

Der Spitex kann, zum Unterstützung der Gesundheit des Benutzers, zusätzliche nicht-KVG-Dienstleistungen offerieren (zum Beispiel Haushalt, Hauswirtschaft, Transport ...). Diese Dienstleistungen werden mit dem Interessenten abgestimmt und ihm abgerechnet. Krankenkassen können im Abhängigkeit der Zusatzversicherung bezahlen.